Aktuelle Information

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz tritt in Kraft

Nachfolgend informieren wir Sie über das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, welches vor kurzem in Kraft getreten ist. Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz die gestiegene finanzielle Belastung für Gas- und Wärmekunden dämpfen.

Ganz aktuell betrifft das die 1. Stufe des sogenannten Gas- und Wärmepreisdeckel – die sogenannte Dezemberhilfe. In dieser 1. Stufe übernimmt der Staat für das laufende Jahr einmalig einen gesetzlich festgelegten Teil der sonst durch den Vermieter vorzustreckenden Energieabschlagszahlung an das Energieversorgungsunternehmen.

Kurzfristig erfolgt die Entlastung in der Form, dass im Dezember keine Abschlagszahlung für Wärme bzw. Energie an das Versorgungsunternehmen erfolgt.

Im Gesetz ist dann geregelt, dass Erdgas- und Wärmelieferanten, für jede Entnahmestelle einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben haben, der aus Finanzmitteln des Bundes finanziert wird. Der voraussichtliche Entlastungsbetrag pro Entnahmestelle orientiert sich bei Erdgas an der Abschlagshöhe für September 2022 (ca. 1/12 der jährlichen Kosten). Geht es um Wärmelieferung (z.B. Fernwärme) beläuft sich die staatliche Entlastung ebenfalls auf September-Abschlag (+ 20%). Die genaue Höhe steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Sie muss vom Energieversorger ermittelt werden und wird mit der Rechnung des Versorgers für das Jahr 2022 an uns mitgeteilt und mit der erfolgten Dezemberentlastung verrechnet.

Bei Mietverhältnissen ist zu beachten, dass viele Mieter keinen eigenen Gas- oder Wärmezähler in ihrer Mietwohnung haben. In diesem Fall gibt es kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Lieferant und Mieter, sondern die Abrechnungen erfolgen hier zwischen Lieferant und Genossenschaft.

Wir als Vermieter sind verpflichtet, die Entlastung mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an unsere Mitglieder weiterzugeben. Den genauen Entlastungsbetrag werden Sie also auf Ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung für 2022 finden, welche Sie voraussichtlich im Sommer 2023 von uns erhalten.

Auf Basis des mit der Firma Stadtwerke Rostock AG geschlossenen Versorgungsvertrages gehen wir von einer Preisstabilität für das Abrechnungsjahr 2022 aus.

Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns.