Geschaeftsbericht 2021

A. ALLGEMEINE ANGABEN Die Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG hat ihren Sitz in Rostock und ist im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Rostock (GnR 18) eingetragen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 entspricht den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Dabei finden die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für Genossenschaften und die Satzungsbestimmungen ebenso wie die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen (Formblatt VO) in der jeweils gültigen Fassung Beachtung. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend dem § 275 (2) HGB wiederum nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die „Immateriellen Vermögensgegenstände“ werden zu Anschaffungskosten aktiviert und überwiegend über einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen und erhaltene Zuschüsse, bewertet. Die lineare Abschreibung bei Wohngebäuden basiert auf einer Gesamtnutzungsdauer von 80 bis 100 Jahren. Für die seit 2002 fertiggestellten Neubauten sowie die ab 2011 gekauften Objekte wird eine Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde gelegt. Aufgrund bautechnischer Gegebenheiten wird für Neubauten ab 2018 eine Nutzungsdauer von 80 Jahren zugrunde gelegt. Die Abschreibung der im Geschäftsjahr gebuchten Modernisierungsaufwendungen bei Wohnbauten erfolgt ganzjährig. Eine im Jahr 2020 errichtete Parkpalette wird mit 50 Jahren Nutzungsdauer bewertet. Gesondert erfasste Kosten für Außenanlagen, Parkplätze, Hof- und Wegbefestigungen werden überwiegend über einen Zeitraum von 10 bis 19 Jahren abgeschrieben. Die Solaranlagen sind mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren und die Photovoltaikanlagen mit 20 Jahren kalkuliert. Die Geschäftsbauten werden über einen Zeitraum von 5 bis 50 Jahren abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Technische Anlagen und Maschinen werden über einen Zeitraum von 9 bzw. 10 Jahren abgeschrieben. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zwischen 3 und 20 Jahren zeitanteilig abgeschrieben. Die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Vermögensgegenstände von 250,00 € bis zu 1.000,00 € Anschaffungskosten (netto) werden in einem Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben. Bei den Bauvorbereitungskosten wurden für eine nicht realisierte Fahrradgarage 1 T€ außerplanmäßig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Umlaufvermögen wird grundsätzlich nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. „Unfertige Leistungen“ werden zu Anschaffungskosten bilanziert und sind bereits um die erwarteten Umlagenausfälle für leerstehende Wohnungen in ausreichender Höhe gemindert. Die Forderungen und flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag ausgewiesen. Den Ausfallrisiken von Forderungen wird durch Einzelwertberichtigungen und direkten Abschreibungen Rechnung getragen. Aktive latente Steuern werden auf Basis der aktuell geltenden Steuersätze für die Körperschaftsteuer (insgesamt 15,825 %) und die Gewerbesteuer (16,28 %) ermittelt. Die zu aktiven latenten Steuern führenden Differenzen beruhen auf Bewertungsunterschieden bei den Posten „Grundstücke mit Wohnbauten“ und „Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten“. Aktive latente Steuern werden in Anwendung des Wahlrechts gemäß § 274 (1) Satz 2 HGB nicht bilanziert. A N H A N G Z U M J A H R E S A B S C H L U S S P E R 3 1 . 1 2 . 2 0 2 1 43

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