Mitgliedschaft

Wohnen für unsere mehr als 10.000 Mitglieder bedeutet, dass sie nicht nur Mieter, sondern auch Mitglied unserer Genossenschaft sind. Sie sind gewissermaßen „Mieter im eigenen Haus“ und haben bei uns ein lebenslanges Wohnrecht.


Unsere Mitglieder bilden eine starke Gemeinschaft, die Genossenschaft. Die genossenschaftlichen Grundsätze - Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung – bestimmen das tägliche Denken und Handeln jedes Einzelnen und der Gemeinschaft.

Die sich aus der Mitgliedschaft ergebenen Rechte und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft geregelt.

Auf der im Juni eines jeden Jahres stattfindenden Vertreterversammlung fällt die Entscheidung, ob eine Dividende in Höhe von maximal 4 % des Geschäftsguthabens an die Genossenschaftsmitglieder ausgezahlt wird.

Da Dividenden Kapitalerträge sind, müssen wir 25 % Abgeltungsteuer (plus 5,5 Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an das Finanzamt abführen, wenn uns kein Freistellungsauftrag von Ihnen vorliegt. Damit wir Ihnen Ihre Dividende ohne Steuerabzug auszahlen können, erteilen Sie uns daher bitte einen Freistellungsauftrag. Gern senden wir Ihnen das vorbereitete Formular zu.

Alternativ können Sie Ihren Freistellungsauftrag online ausfüllen und ausdrucken.

Wir empfehlen Ihnen, uns einen unbefristeten Freistellungsauftrag zu erteilen und als Freistellungsbetrag 4 % Ihres eingezahlten Geschäftsguthabens einzutragen. Unvollständig ausgefüllte Freistellungsaufträge können von uns nicht entgegen genommen werden.