Gesetzliche Informationen

Erdgas-Wärme- und Strompreisbremsengesetz

 

Wir informieren Sie darüber, dass bei dem Fernwärmebezug unserer Genossenschaft im Stadtgebiet von Rostock und in Graal-Müritz nach dem Erdgas-Wärme- Preisbremsengesetz keine Kappung des Fernwärmearbeitspreises im Abrechnungsjahr 2023 erfolgt. Grund hierfür ist der Umstand, dass der im Fernwärmelieferungsvertrag von der Genossenschaft vereinbarte Arbeitspreis für Fernwärme niedriger liegt als der im vorgenannten Gesetz geregelte Referenzpreis.

Gleiches gilt für den im Abrechnungsjahr 2023 vereinbarten Gaspreis für die 13 Wohnhäuser der Genossenschaft mit zentraler Gasanlage.

Für die Stromentnahmestellen der Genossenschaft erfolgt nach dem Strompreisbremsengesetz für das Abrechnungsjahr 2023 eine Strompreiskappung. Die daraus resultierenden Stromkostenentlastungen bzw. Gutschriften in den Stromkostenrechnungen werden aus Finanzmitteln des Bundes finanziert. Die genaue Höhe hängt auch vom Verbrauch ab und wird daher erst in den Schlussrechnungen ermittelt. Die Stromkostenentlastungen werden wir in den Betriebskostenabrechnungen für das Abrechnungsjahr 2023 an die Mitglieder weitergeben und in den Betriebskostenabrechnungen entsprechend darstellen.