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Informationen zur Wohnbauprämie |
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Liebe Mitglieder,
es besteht die Möglichkeit, für die seit dem 1.1.1998
eingezahlten Geschäftsanteile zuzüglich dem aufgewandten
Eintrittsgeld, Wohnungsbauprämie zu beantragen. Rechtsgrundlagen
bilden das Wohnungsbauprämiengesetz 1996 (WoPG) und
die entsprechenden Richtlinien. Danach können steuerpflichtige
Personen ab dem 16. Lebensjahr (und Personen unter 16, wenn
sie Vollwaisen sind) für Aufwendungen zum Erwerb von
Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften Prämien
erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nicht
vermögenswirksame Leistungen darstellen, für die
Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage nach § 13 des 5. Vermögensbildungsgesetzes
besteht, und das maßgebende Einkommen des Prämienberechtigen
die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen bei Ehepaaren
ca. Eur 51.200 / bei Ledigen ca. Eur 25.600) nicht überschritten
hat. Als begünstigte Aufwendungen gelten nach Abschn.
5 Abs. 2 WoPR der erste unmittelbare Erwerb von Anteilen
an Genossenschaften sowie auch der spätere Hinzuerwerb
weiterer Anteile. Zu den begünstigten Aufwendungen
zählen auch die Eintrittsgelder. Zahlungen, die an
ausscheidende Genossen für die Übernahme ihrer
Geschäftsguthaben geleistet werden (Übertragungen),
sind dagegen keine prämienbegünstigten Aufwendungen.
Die Prämie beträgt 8,8% der im Sparjahr geleisteten
Aufwendungen (Aufwendungshöchstbetrag bei Ehegatten
ca. Eur 1.024/ bei Ledigen ca. Eur 512).
Ablauf des Prämienverfahrens:
- Das wohnungsbauprämienberechtigte
Mitglied erhält durch die Genossenschaft einen amtlich
vorgeschriebenen Vordruck, der bereits mit den ersten
wichtigen Daten ausgefüllt wurde.
- Zur Prüfung des
Antrages benötigt das Finanzamt jedoch Ihre weitere
Zuarbeit. Daher bitten wir Sie, Seite 2 des Antrags entsprechend
auszufüllen und diesen unterschrieben an uns zurückzusenden.
- Wir reichen dann über
entsprechende Sammellisten Ihre Anträge beim für
Sie zuständigen Finanzamt ein.
- Wird dem Antrag entsprochen,
veranlasst das Finanzamt die Auszahlung der Prämie
an die Wohnungsgenossenschaft zugunsten des jeweiligen
Mitgliedes.
- Die gewährten Prämien
bleiben jedoch bei der Genossenschaft gebunden, bis das
Geschäftsguthaben anlässlich der Kündigung
Ihrer Mitgliedschaft ausgezahlt wird. Erst dann fließt
Ihnen Wohnungsbauprämie direkt zu.
Liebe Mitglieder, für weitere Fragen ist Frau Harder telefonisch unter
der Telefonnummer: 0381/8081-157 für Sie erreichbar.
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