
Mitgliedschaft
Wohnen für unsere mehr als 10.000 Mitglieder bedeutet, dass sie nicht nur Mieter, sondern auch Mitglied unserer Genossenschaft sind. Sie sind gewissermaßen „Mieter im eigenen Haus“ und haben bei uns ein lebenslanges Wohnrecht. Wohnen bei uns bedeutet gleichzeitig wirtschaftlich angemessene Nutzungsgebühren, umfangreiche Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen des Wohnungsbestandes, ein gutes Wohnklima durch ein intaktes Wohnumfeld sowie verschiedene Dienstleistungsangebote, wie u. a. das Service-Wohnen für Senioren.
Unsere Mitglieder bilden eine starke Gemeinschaft, die Genossenschaft. Die genossenschaftlichen Grundsätze - Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung – bestimmen das tägliche Denken und Handeln jedes Einzelnen und der Gemeinschaft.
Die sich aus der Mitgliedschaft ergebenen Rechte und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft geregelt.
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Zulassung durch den Vorstand der Genossenschaft.
Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Übernahme von 4 Geschäftsanteilen à 150,00 EUR zuzüglich einer Eintrittsgebühr in Höhe von 25,00 EUR. Eine Übernahme weiterer Geschäftsanteile kann nötig werden, wenn beispielsweise für die Überlassung der Wohnung nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes eine höhere Anzahl als die vier zum Erwerb der Mitgliedschaft vorgeschriebenen Geschäftsanteile benötigt werden.
Mit der Einzahlung auf seine gezeichneten Geschäftsanteile beteiligt sich jedes Mitglied am Eigenkapital und leistet so seinen Beitrag zur Stärkung der Genossenschaft.
