Ratgeber FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Nutzungsverhältnis

Sie können online Ihren Wohnungswunsch ausfüllen bzw. persönlich Kontakt mit unseren Vermieterinnen und Kundenberaterinnen aufnehmen.

Das Nutzungsverhältnis ist das genossenschaftliche Gegenstück zum Mietvertrag. Als Mitglied der Genossenschaft nutzen Sie ihren Wohnraum.

Ja, die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist lt. Satzung eine Voraussetzung für die Nutzung einer Wohnung. Vor Abschluss eines Nutzungsvertrages müssen die erforderlichen Genossenschaftsanteile (mindestens 4 Anteile à 150,00 EUR) sowie das einmalige Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 EUR eingezahlt werden.

Bitte wenden Sie sich an unsere Kolleginnen der Mietenbuchhaltung, Tel. 0381/8081233.

Ja, bitte füllen Sie das Formular Miteinwohnen aus. Gern schicken wir es Ihnen auch zu.  Wenn kein relevanter Grund vorliegt, steht einem Einzug nichts im Wege. Eine vollstände Überlassung der Wohnung an Dritte ist jedoch nicht gestattet.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Monats rechtswirksam. Denken Sie daran, dass die Kündigung von allen Mietparteien unterzeichnet werden muss. 

Gemäß unserer Satzung wird Ihr Auseinandersetzungsguthaben nach Beschluss der Vertreterversammlung Ende Juni des auf die Beendigung der Mitgliedschaft folgenden Jahres überwiesen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Zustellung der Betriebskostenabrechnung im Folgejahr bis zum 31.12 zu erfolgen hat. Selbstverständlich halten wir uns an diese Vorgaben und stellen die Abrechnung in der angegebenen Frist zu.

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollten Sie zunächst das persönliche Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn suchen. Sollten Sie sich mit Ihrem Nachbarn nicht einigen können, so senden Sie uns bitte eine Schilderung des Verhaltens Ihres Nachbarn. Gern können Sie hierzu unser Beschwerdeformular nutzen. Auf Wunsch wird Ihre Mitteilung vertraulich behandelt.

Kleintiere gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (ausgenommen giftige bzw. gefährliche Reptilien oder Insekten). In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung der Genossenschaft, in allen anderen Fällen ist die Zustimmung der Genossenschaft erforderlich. Hier steht Ihnen unser Formular Antrag zur Haustierhaltung zur Verfügung.

Alle Wohnungen sind mit Kabelfernsehen ausgestattet und verfügen über zahlreiche Programme. Sollten Sie Interesse an der Nutzung fremdsprachiger Sender haben, wenden Sie sich bitte an infocity Rostock – Tel. 0381/ 405 88 0.

Sie möchten die Entsorgung von Sperrmüll beauftragen? Rostocker Privathaushalte können mehrmals im Jahr ohne zusätzliche Kosten die Abholung von Sperrmüll anmelden. Die Abholung melden Sie bitte rechtzeitig, möglichst 14 Tage vor dem gewünschten Termin, unter Angabe von Art und Anzahl der Gegenstände bei der Stadtentsorgung Rostock an.

Tel. Stadtentsorgung Rostock 0381-4593-100. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadtentsorgung Rostock.

Die Hausratversicherung sichert Sie im Falle von Einbruch, Diebstahl, Feuer, Sturm, Hagel und Sturm gegen aufgetretene Schäden am gesamten beweglichen Inventar Ihrer Wohnung ab. Sogar bei einem entstandenen Leitungswasserschaden übernimmt die Hausratversicherung die Schadensregulierung an Ihrem Eigentum. Wobei die Gebäudeversicherung des Vermieters alle Schäden am Gebäude und an der Wohnung übernimmt.

Die Haftpflichtversicherung haftet bei Schäden, die z. B. durch Fahrlässigkeit Ihrerseits entstehen und dadurch Dritte geschädigt werden. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit auf dem Fahrrad, als Fußgänger oder beim Sport und schon ist ein Malheur passiert.

Läuft Ihre Wasch- oder Geschirrspülmaschine aus und beschädigt auch die Nachbarwohnung, greift die Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden. Ohne Haftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen für die Schadensersatzleistungen.